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Produktsicherheitsgesetz
Das Produktsicherheitsgesetz schreibt eine Kennzeichnungspflicht aller Verbraucherprodukte vor. Davon sind auch Werbeartikel nicht ausgenommen. Jedes Verbraucherprodukt muss grundsätzlich eine Identifikations- und eine Herstellerkennzeichnung aufweisen. Das heißt, dass Name und zustellungsfähige Anschrift des Herstellers bzw. des EWR-Importeurs sowie eine eindeutige Identifikationskennzeichnung, also beispielsweise eine Serien- oder Artikelnummer, angebracht werden müssen. Die schlichte Angabe einer E-Mail-Adresse oder einer Homepage reicht nicht aus.
Der Sinn dieser Kennzeichnungspflicht ist, dass falls es bei dem Produkt zu Beanstandungen kommt, sollen die zuständigen Behörden unmittelbar auf die produktverantwortliche Person zugreifen können. Auch eine Privatperson, die im Zusammenhang mit der Verwendung des Produkts zu Schaden kommt, soll wissen, an wen sie sich wenden kann, um beispielsweise Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Angaben dürfen nur ausnahmsweise weggelassen werden, wenn ihre Anbringung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Das muss aber nachvollziehbar dokumentiert werden.
Drei Möglichkeiten der Produktkennzeichnung: In der Regel werden entweder der Hersteller oder wir als prodono GmbH als Inverkehrbringer auf dem jeweiligen Werbemittel gekennzeichnet sein. Sollten Sie ausschließlich Ihre eigene Adresse auf dem Produkt sehen möchten, so ist das natürlich auch möglich. Wir machen aber darauf aufmerksam, dass Sie damit aber nach außen hin als Hersteller des Produkts auftreten und gegenüber den Behörden selbst voll für das Produkt verantwortlich sind. Für Empfehlungen über rechtskonforme und dezente Kennzeichnung im Einzelfall, steht Ihnen unser Service Team gerne beratend zur Verfügung.
Der Sinn dieser Kennzeichnungspflicht ist, dass falls es bei dem Produkt zu Beanstandungen kommt, sollen die zuständigen Behörden unmittelbar auf die produktverantwortliche Person zugreifen können. Auch eine Privatperson, die im Zusammenhang mit der Verwendung des Produkts zu Schaden kommt, soll wissen, an wen sie sich wenden kann, um beispielsweise Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die Angaben dürfen nur ausnahmsweise weggelassen werden, wenn ihre Anbringung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Das muss aber nachvollziehbar dokumentiert werden.
Drei Möglichkeiten der Produktkennzeichnung: In der Regel werden entweder der Hersteller oder wir als prodono GmbH als Inverkehrbringer auf dem jeweiligen Werbemittel gekennzeichnet sein. Sollten Sie ausschließlich Ihre eigene Adresse auf dem Produkt sehen möchten, so ist das natürlich auch möglich. Wir machen aber darauf aufmerksam, dass Sie damit aber nach außen hin als Hersteller des Produkts auftreten und gegenüber den Behörden selbst voll für das Produkt verantwortlich sind. Für Empfehlungen über rechtskonforme und dezente Kennzeichnung im Einzelfall, steht Ihnen unser Service Team gerne beratend zur Verfügung.